Der Handballverband Westfalen sieht es als erwiesen an, dass eine Fortsetzung der Saison ab Anfang März als Einfachrunde nicht mehr möglich ist.
Training und Spielbetrieb im Amateursport sind erwartungsgemäß bis (mindestens) Mitte Februar weiterhin nicht erlaubt. Per Videokonferenz abgehaltenen Staffeltage haben zudem aufgezeigt, dass unter den aktuellen Gegebenheiten auch im März kein Spielbetrieb möglich sein wird.
„Wir sehen es als Verband nicht nur aufgrund unserer Satzung als unsere Aufgabe an, einen Spielbetrieb zu ermöglichen und zu organisieren. Wir sind auch davon überzeugt, dass wir für unsere Sportart, sobald es aufgrund der Pandemielage wieder sicher möglich ist, wieder einen Spielbetrieb anbieten werden“, schreibt der Verband in einer amtlichen Mitteilung.
Gemäß dem Beschluss des Präsidiums trete daher ein Alternativ-Szenario in Kraft.
Danach gibt es keine Absteiger. Die Teilnahme an einem Spielangebot in dieser Saison ist für alle Mannschaften freiwillig. Vereine, die in ihren Ligen aufsteigen wollen, können nach einer noch vorzunehmenden Meldung an einer Aufstiegsrunde teilnehmen. Alle anderen erhalten die Möglichkeit, für einen Ligapokal in kleinen regionalen Gruppen zu melden. In welchem Modus gespielt wird, muss noch besprochen werden.
„Wir haben nunmehr Gewissheit. Selbst für den optimalen Fall, dass die Inzidenzwerte bis Mitte Februar soweit runtergehen, dass die Behörden ein Mannschaftstraining in der Halle erlauben würden, verbleibt nicht ausreichend Zeit, um sich auf eine Fortsetzung der Saison bis zu den Sommerferien vorzubereiten.
Eine Verlängerung der Saison bis in den Herbst macht keinen Sinn, da dieses zu Lasten der Saison 2021/2022 gehen würde. Unter Abwägung dieser Vorgaben haben wir uns als Präsidium zu dem Schritt entschieden, um den Vereinen Planungssicherheit zu geben“, so Andreas Tiemann, Vize-Präsident Spieltechnik.
Der Handballkreis Münsterland schließt sich dieser Vorgabe an. Das bestätigt Vorsitzender Daniel Hooge: „Eine Fortführung des Spielbetriebs Anfang März ist nicht möglich. Daher greift der im Präsidium des HVW beschlossene Plan B. Wir schließen uns den vom WHV veröffentlichten Inhalten an.“
Quelle: IVZ-Aktuell vom 28.01.2021 16:25 Uhr